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"Vergessen kann ich das nie" an der Kieler Uni

Ich freue mich, dass die feministische Studierendengruppe "unter*druck" der Christian-Albrecht-Universität Kiel am 8.6.2022 um 18 Uhr meinen Erstlingsfilm "Vergessen kann ich das nie - Die Geschichte einer Vergewaltigung" (Regie Quinka Stoehr und Kay Ilfrich, D 1986) zeigen wird. Minutiös arbeitet der Film einen Vergewaltigungsprozess am Kieler Landgericht auf, in dem der Täter freigesprochen wurde. Er war angeklagt als höchster Beamter der Stadt Lauenburg zwei ihm untergebene Angestellte jahrelang sexuell belästigt und schließlich die eine der Betroffenen vergewaltigt zu haben, nachdem sie sich beim Bürgermeister über ihn beschwert hatte. Der Film ist immer noch aktuell und war seiner Zeit weit voraus. Vergewaltigung war damals ein Tabu-Thema.

"Der Film schlug damals – drei Jahrzehnte vor #MeToo – bundesweit hohe Wellen, wurde hundertfach bundesweit gezeigt und Teile ausgestrahlt. Daraus entstanden erste wissenschaftliche Untersuchungen zur Analyse von Vergewaltigungsprozessen und – Jahre später – das Zeuginnenbegleitprogramm, das mittlerweile in ganz Deutschland zum gesetzlichen Rechtsanspruch geworden ist. Zum Themengebiet des „Sexuellen Missbrauchs am Arbeitsplatz“ hat der Film viel bewirkt. Heute scheint es zumindest in Schleswig-Holstein nicht mehr denkbar, dass derartige Taten wie damals mit einem Freispruch enden." (Notruf Kiel 2019 anläßlich des 40jährigen Jubiläums)

Aus dem Ankündigungstext zum Film:

"Der Film verdeutlicht, dass Vergewaltigung nicht mit der Tat beginnt und mit ihr beendet wird, sondern das Vergewaltigung Produkt unseres ganz "normalen" Alltags ist und in ihm ihre Vorbereitung wie auch ihre Vertuschung findet. Die täglich latente und offene Gewalt gegenüber Frauen ist so normal, dass kaum einer sie wahrnimmt. Wenn die Grenze dieser "Normalität" überschritten ist, eine Belästigung zur Vergewaltigung wurde, stehen die Opfer mit ihrer Scham und ihrer Verletzung häufig allein da. Im gesellschaftlichen Bewusstsein ist Vergewaltigung die Tat eines Verrückten, eines Triebtäters. Die Tat wird aus der "normalen" Gesellschaft "entfernt", obwohl sie gerade in ihr ihren Ursprung hat. Der Bekannte, Freund, Arbeitgeber ... der normale Mann kann nicht der Täter sein, er ist der Verführte: Die Frau wird zur Angeklagten."

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